Gewässerschutz und Luftreinhaltung

Gewässerschutz

Im Rahmen der Kontrollen Gewässerschutz werden folgende Bereiche überprüft:

  • Gülle- und Mistlager
  • Silos, Siloballen und Sickersaft
  • Laufhöfe
  • Umschlag- und Gülleentnahmeplätze, Waschplätze
  • Lagerung von Pflanzenschutzmitteln
  • Abstellplatz für Spritzgeräte
  • Füll- und Waschplatz für Spritzgeräte
  • Betankungsplatz
  • Lagerung von Treibstoffen, Fetten und Ölen
  • Diffuse Einträge von Nährstoffen und PSM Weide
  • Schächte auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche

 


Luftreinhaltung

Beim Thema Luftreinhaltung im ökologischen Leistungsnachweis geht es besonders um die Lagerung und emissionsmindernde Ausbringverfahren von Hofdüngern.

Ab 1.1.2024 müssen Gülle und flüssige Vergärungsprodukte mit Schleppschlauch, Schleppschuhverteilern oder einem Schlitzdrillverfahren ausgebracht werden. Betroffen sind auch Gemüsebaubetriebe, die diese Stoffe zuführen.
Wir unterstützen Sie bei Fragen zu Anforderungen und Ausnahmeregelungen des Obligatoriums.


Die Anforderungen an die Lagerung von flüssigen Hofdüngern bezüglich Luftreinhaltung sind in der Vollzugshilfe Baulicher Umweltschutz auf den Seiten 31/32 aufgeführt und im Merkblatt der Agridea genauer beschrieben.